Stipendium: Begriffserläuterung und Definition

Der Begriff „Stipendium“ enthält die beiden lateinischen Wörter „stips“ (Geldbeitrag) und „pendo“ (wägen, zahlen) (Deutsches Fremdwörterbuch). Bei Stipendien handelt es sich also ganz allgemein ausgedrückt um eine finanzielle Unterstützung für beispielsweise Schüler, Studenten, Absolventen, Doktoranden, Wissenschaftler oder andere Gruppen in der Aus-und Weiterbildung. Vorrangiges Ziel eines Stipendiums ist es begabten, aber in der Regel auch finanziell bedürftige Menschen (vor allem jungen Leuten) vor allem in finanzieller Form zu unterstützen und ihnen somit eine Aus-oder Weiterbildung zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

Vergabe von Stipendien

In der Regel werden Stipendien nach politischen, sozialen, religiösen Kriterien und insbesondere aber auch nach guten akademischen, schulischen oder sportlichen Leistungen vergeben. Die Gewichtung dieser Kriterien ist in der Regel abhängig vom jeweiligen Stipendiengeber. Wenn es sich beispielsweise um Sportstipendien handelt, dann ist natürlich das sportliche Talent des Bewerbers das entscheidende Kriterium. Bei eher künstlerischen oder musischen Stipendien spielt wiederum das künstlerische und musikalische Talent des Bewerbers eine entscheidende Rolle. Daher sind bei vielen Stipendien bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um sich überhaupt für das jeweilige Stipendium bewerben zu können oder realistische und gute Erfolgschancen zu haben. Insgesamt sind also charakterliche, soziale und akademische Leistungen des Bewerbers von entscheidender Bedeutung.

Die Anzahl an Stipendiengeber ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die meisten Stipendien werden aber weiterhin von Stiftungen vergeben.

Hier sind als erste und auch bedeutsamste Gruppe die parteinahen Stiftungen zu nennen. Jede größere Partei Deutschlands beziehungsweis die im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Stiftung, die zwar aus rechtlichen Motiven von der jeweiligen Partei getrennt ist, aber eng mit der jeweiligen Partei kooperiert und die politischen Ideale dieser Partei vertritt. Diese Stiftungen tragen daher auch den Namen einer bedeutsamen Persönlichkeit der stiftungsnahen Partei. Daher ist es in der Regel von Vorteil, wenn der Bewerber Mitglied in der stiftungsnahen Partei ist oder zumindest die politischen Überzeugungen der nahe stehenden Partei teilt. Zu diesen parteinahen Stiftungen zählen:

  • Friedrich-Ebert-Stiftung: Partei SPD
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: FDP
  • Hanns-Seidel-Stiftung: CSU
  • Heinrich-Böll-Stiftung: Bündnis 90/Die Grünen
  • Konrad-Adenauer-Stiftung: CDU
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung: Die Linke

Auch die Hans-Böckler-Stiftung ähnelt im Prinzip vom Format her einer parteinahen Stiftung, welche aber inhaltlich dem Deutschen Gewerkschaftsbund zuzuordnen ist. Diese parteinahen Stiftungen werden auf finanzieller Ebene durch das „Bundesministerium des Inneren“ und das „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ unterstützt.

Des Weiteren gibt es kirchliche Stiftungen, Familienstiftungen, privatnützige und unternehmensverbunde Stiftungen. Außerdem existieren sogenannte gemeinnützige Stiftungen, wozu vor allem die bekannte Robert Bosch Stiftung GmbH zählt. Diese Stiftungen vergeben Stipendien nach unterschiedlichsten Kriterien, vor allem auch nach sozialen und akademischen Kriterien. Bei konfessionellen Stiftungen der Kirchen spielt wiederum die entsprechende Konfession eine herausragende Rolle. Um ein Stipendium muss man sich in der Regel direkt bei den jeweiligen Stipendiengeber bewerben.

Allerdings gibt es auch Stipendien, bei denen man sich nicht selber bewerben kann, sondern von anderen Personen (Professoren, Lehrer etc.) vorgeschlagen werden muss.

Bewerbungsform im Rahmen von Stipendiumsbewerbungen

Die Bewerbungsform kann dabei sehr unterschiedlich sein und wird in der Regel von den jeweiligen Stiftungen usw. erwähnt. Die Leistungen und auch die Dauer können bei einem Stipendium sehr unterschiedlich sein. Es kann sich hierbei um monatliche Leistungen in Form einer allgemeinen Förderung oder Sachleistungen (Bücher etc.) oder einer Einmalzahlung handeln. Gleichzeitig kann es sich bei einem Stipendium zum Beispiel um ein Gebührenstipendium handeln, zum Beispiel in Form einer Übernahme von Studiengebühren oder Kursgebühren durch den Stipendiengeber. Es gibt auch viele Stipendien, die zum Beispiel ein Auslandsstudium oder auch ein Auslandspraktikum oder zum Beispiel auch Sprachkurse als Schwerpunkte haben. Des Weiteren existieren auch sogenannte Promotionsstipendien, die Doktoranden während der Promotionsphase unterstützen. Ein Stipendium kann zum Beispiel auch darin bestehen, dass die Stipendiaten kostenlos eine Unterkunft bekommen.

Gegenleistung für den Erhalt von Unterstützung?

In der Regel handelt es bei einem Stipendium um eine finanzielle und damit auch eng verknüpft ideelle Unterstützung. Stipendien müssen zwar nicht zurück gezahlt werden, sind aber in der Regel mit „Gegenleistungen“ verbunden. Als „Gegenleistung“ für das gewährte Stipendium wird von den Stipendiaten in der Regel erwartet, dass sie an Seminaren oder Kursen der Stipendiengeber teilnehmen und auch Berichte anfertigen (zum Beispiel nach einem Auslandssemester). Im Grunde genommen wird von den Stipendiaten erwartet, dass sie die Ideale und Werte des Stipendiengebers teilen und nach außen hin auch im weitesten Sinne vertreten, abhängig natürlich vom jeweiligen Stipendiengeber. Während von den parteinahen politischen Stiftungen zum Beispiel von den Stipendiaten in der Regel erwartet wird, dass sie die politischen Ideale teilen, erwarten die unternehmensnahen Stiftungen in der Regel eine Verbundenheit oder Beziehung zu dem jeweiligen Unternehmen, zum Beispiel durch frühe Tätigkeiten in dem Unternehmen im Rahmen einer Ausbildung oder eines Praktikums. Diese Voraussetzungen verbessern zumindest die Erfolgsaussichten, um das jeweilige Stipendium zu bekommen.

Informationen zu der Handhabung von Stipendien und Sozialabgaben finden sich hier: Steuern und Stipendien