Freiwilligendienste: Sich nach dem Schulabschluss sozial und gemeinnützig engagieren

Viele Schüler sind sich nach dem Schulabschluss nicht sicher, welche berufliche Laufbahn sie einschlagen wollen. Neben der direkten Aufnahme eines Studiums oder eines Ausbildungsverhältnisses gibt es für Schulabgänger die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Hier finden sich Informationen zu den verschiedenen Angeboten, Bewerbungen, Dauer und Bezahlung.

BFD, FSJ, FÖJ: Was ist was und was ist das richtige Angebot?

  • BFD (Bundesfreiwillligendienst): Den Bundesfreiwilligendienst, gibt es seit 2011. Dieser ersetzt nach dem Aussetzen der Wehrpflicht den damit wegfallenden Zivildienst und ist gesetzlich geregelt. Der BFD soll nicht nur junge Männer, sondern auch Frauen ansprechen und ihnen die Möglichkeit bieten, sich sozial zu engagieren. Zudem kann er dieser in den Bereichen Sport, Kultur oder Integration verrichtet werden und ist nicht von einem Höchstalter begrenzt. Damit ist der BFD eine Alternative zum Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, welches in seiner bisherigen Form bestehen bleibt.
  • FSJ: Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das von Schulabgängern die die Vollzeitschulpflicht vollendet und unter 27 sind absolviert werden kann, bietet diesen die Möglichkeit, im sozialen und gemeinnützigen Bereich zu arbeiten. Dieses ist auf Länderebene geregelt und wird von meist überregionalen Trägern wie beispielsweise Rettungsdiensten oder Hilfswerken angeboten. Es gibt allerdings auch Träger außerhalb dieser von einer Zentralstelle organisierten Institutionen.
  • FÖJ: Ähnlich verhält es sich mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), das sich im Bereich Naturschutz, Umweltschutz oder Umweltbildung ansiedelt und von gemeinnützigen Einrichtungen getragen wird. Teil des FSJ/FÖJ sind eine pädagogische Betreuung sowie die Durchführung von Seminaren für die Absolventen. Ebenso werden notwendige Ausbildungen/Fortbildungen von den Einsatzstellen bezahlt.

Bewerbung, Dauer und Bezahlung der Freiwilligendienste

Für das FSJ/FÖJ und den BFD wird sich genauso wie für eine Ausbildung beworben. Dazu gehören:

  • Anschreiben an einen konkreten Ansprechpartner (entweder die Einsatzstelle oder der Träger), in dem die Beweggründe dargestellt werden
  • Lebenslauf
  • Foto
  • Angabe des gewünschten Anfangstermins

Einige Einsatzstellen haben ein Bewerbungsformular, das per Telefon oder im Internet angefordert werden kann. Mehr zum Thema Bewerbung findet sich hier: Richtig bewerben

Die Dauer des BFD liegt bei mindestens sechs und höchstens 24 Monaten, in der Regel aber bei einem Jahr. Gezahlt wird ein Taschengeld von maximal 330€ monatlich. Dazu kommen Verpflegung, Unterkunft und Dienstkleidung, die von der Einsatzstelle bereitgestellt werden.

Auch die Dauer des FSJ/FÖJ schwankt zwischen sechs und zwölf (FÖJ) beziehungsweise 18 Monaten (FSJ). Ähnlich wie beim BFD wird ein Taschengeld bezahlt sowie meist Unterkunft und Verpflegung gestellt. Ist dies nicht der Fall, wird eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Auch sind FSJler/FÖJler automatisch kranken-und sozialversichert und haben Anspruch auf Kindergeld sofern sie unter 25 Jahre alt sind.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Bundesfreiwilligendienstes.