Privathaftpflicht- und Krankenversicherung für Studierende

Studierende sollten neben dem Studium stets Ihre Versicherungen im Blick behalten. In der Regel sind Studierende über Ihre Eltern versichert, doch das gilt nicht unbegrenzt. Endet der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung, sollte rechtzeitig gehandelt werden. Insbesondere Kranken- und Privathaftpflichtversicherung sollten ununterbrochen vorhanden sein.

Krankenversicherung für Studenten

Bei der Krankenversicherung sind Studierende beitragsfrei in der Familienversicherung mit versichert. Dies gilt bis zum 25. Lebensjahr, erst danach wird eine eigene Versicherung notwendig. Unter bestimmten Umständen kann allerdings eine Verschiebung dieser Altersgrenze möglich sein.

Bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis nach Abschluss des 14. Fachsemesters, erhalten Studierende bei den Krankenkassen vergünstigte Tarife.

Selbstverständlich können sich Studierende auch privat versichern lassen. Hier ist die Vergünstigung unabhängig von der Zahl der absolvierten Fachsemester und endet erst im Alter von 35 Jahren. Jeder Studierende sollte unbedingt krankenversichert sein, denn es geht dabei um eines der wertvollsten Güter: die eigene Gesundheit.

Privathaftpflichtversicherung für Studenten

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer Personen- oder Sachschäden verursacht hat und ist für jeden Menschen unverzichtbar. Die Privathaftpflichtversicherung über die Eltern endet in der Regel nach Abschluss der Erstausbildung. Zu dieser zählt beispielsweise auch ein aufbauendes Masterstudium. Hier sind allerdings je nach Versicherung Sonderregelungen möglich. Zusätzlich sollte im Zweifelsfall eine Erkundigung betreffend der Definition der Erstausbildung bei der Versicherung eingeholt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Bei Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung sollte ein Studierender insbesondere darauf achten, dass die Deckungssumme nicht zu gering ausfällt. Im Ernstfall können beispielsweise bei einem Unfall mit Personenschaden durchaus Schadenssummen in Millionenbeträgen zusammenkommen, für die eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung dringend notwendig ist.