Das Taschengeld mit Jobben aufbessern: Was Schüler beachten sollten
Schüler sind auf das Taschengeld, das sie von den Eltern bekommen, angewiesen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Schüler sich gerne selbst etwas dazuverdienen möchten. Allerdings bleiben während der Schulzeit nicht viele Möglichkeiten, sodass sich die meisten Schüler entschließen, während ihrer Sommerferien zu jobben. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Informationen zu geeigneten Jobs und Regelungen, die für arbeitende Schüler gelten sind hier zusammengefasst.
Nebenjobmöglichkeiten und -beispiele für Schüler
Viele Schüler fangen zunächst an, Zeitungen oder Prospekte auszutragen, da dies eine der wenigen Beschäftigungen ist, die laut des Jugendarbeitsschutzgesetzs für alle Schüler ab 13 Jahren erlaubt ist und die von den meisten Supermärkten oder Zeitungsstellen stets gesucht wird. Auch lässt sich diese Tätigkeit gut am Wochenende ausüben, was somit nicht mit der Schulzeit in Konflikt gerät.
Außerhalb dessen ist es für Schüler häufig schwierig, einen geeigneten Nebenjob zu finden. Der Blick in die Tageszeitung kann helfen, da häufig Gastronomiebetriebe Schüler als Aushilfen suchen. Auch andere entsprechende Beschäftigungen können dort ausgeschrieben sein. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel:
- Nachhilfe geben: Hat der Schüler selbst den entsprechenden Wissensstand, kann dieser anderen Schülern Nachhilfe anbieten und damit das Taschengeld aufbessern.
- Babysitten: Viele Schülerinnen übernehmen die stundenweise Überwachung von Babys und Kleinkindern, insbesondere am Wochenende. Es sollte dabei sicher gestellt sein, dass der Babysitter sich im Umgang mit Kindern gut auskennt und stets die Möglichkeit hat, die Eltern des Babys zu erreichen. Dies ist gerade bei jüngeren Schülerinnen wichtig.
- Garten-/Hausarbeit: Häufig freuen sich Nachbarn oder Verwandte über Schüler, die diesen im Garten oder Haushalt helfen, zum Beispiel Rasen mähen oder Einkäufe tätigen.
Wer darf wie lange und wie viel arbeiten? Die Regelung des Jugendarbeitsschutzgesetzs
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt genau, wie lange Schüler welche Art von Tätigkeit ausüben dürfen.
So ist es Schülern zwischen 13 und 15 Jahren nur erlaubt, leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten auszuüben und dies auch nur mit Einwilligung der Eltern. Das heißt, dass die Arbeitszeit zwischen 8 und 18 Uhr liegen muss und zwei Stunden täglich sowie maximal 5 Tage die Woche, nicht überschreiten darf. Auch sind gefährliche oder tempoabhängige Beschäftigungen (Akkordarbeit) nicht erlaubt.
Schüler ab 15 Jahren können zusätzlich während der Ferien arbeiten, allerdings nur für maximal vier Wochen und nur sozialversicherungsfrei. Es ist nur eine Tätigkeit in den Zeiten von 6 bis 20 Uhr mit ausreichenden Pausenzeiten möglich. Für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche (meist ab 16 Jahren) ist eine Vollzeitbeschäftigung mit nicht mehr als acht Stunden täglich, sowie 40 Stunden wöchentlich, zulässig.